HERBSTAREAL HEILIGENBERG
Geförderter Wohnbau - zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse!
Bezahlbare Wohnungen - Neubau, nachhaltig, modern.
Tauchen Sie ein in Ihr zukünftiges Zuhause in einem innovativen Wohnquartier, das modernstes Wohnen mit naturnahem Flair vereint!
In der idyllischen Gemeinde Heiligenberg, auf der deutschen Seite des Bodensees, entsteht ein einzigartiges Wohnquartier mit fünf stilvollen Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise. Insgesamt bieten die 40 Wohnungen, bestehend aus zwei- bis vier-Zimmer-Wohnungen, die alle höchsten ökologischen und sozialen Standards gerecht werden.
Die architektonisch ansprechenden und barrierefreien Gebäude ermöglichen ein komfortables Wohnen für alle Generationen. Jede Wohnung verfügt über großzügige Balkone oder Terrassen, die zum Entspannen einladen. Die zentrale, aber dennoch ruhige Lage des Wohnquartiers bietet das Beste aus beiden Welten. Zwei getrennte Tiefgaragen sorgen dafür, dass ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen.
Fertiggestellt: Q2/2025
Geförderter Wohnraum
Förderbarer Mietwohnraum bietet insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit, in attraktiven Wohnlagen eine erschwingliche Wohnung zu finden. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS).
Warum benötige ich einen Wohnberechtigungsschein?
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) sind Sie berechtigt, eine staatlich geförderte Wohnung zu beziehen. Diese Förderung ermöglicht es uns, die Miete um 33% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete anzubieten.
Detaillierte Informationen zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Wie und wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnungssuchende (Antragsteller) beantragt den Wohnberechtigungsschein bei der Gemeinde, in der er sich gewöhnlich aufhält, also wohnt. Antragsteller, die nicht in einer Gemeinde in Baden-Württemberg wohnen, können sich an die Gemeinde in Baden-Württemberg wenden, in der sie zukünftig wohnen möchten. Bei den Gemeinden ist der Antragsvordruck für den Wohnberechtigungsschein erhältlich.
Welche Einkommensgrenzen gibt es für einen Wohnberechtigungsschein?
Einen WBS erhalten Sie nur, wenn Sie eine bestimmte jährliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Maßgeblich ist das besteuerbare Jahreseinkommen aller Personen im Haushalt. Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland, wobei für Baden-Württemberg ganz spezifische Grenzen gelten. Genaue Auskünfte dazu erhalten Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises.
Beispiele (Angaben ohne Gewähr):
1. ein 1-2 Personenhaushalt darf ein besteuerbares Jahreseinkommen bis 57.800 EUR haben.
2. eine Familie mit 4 Personen darf ein besteuerbares Jahreseinkommen bis 75.800 EUR haben.
Wegbeschreibung
Anschrift:
Hohensteinstraße 24a, 24b sowie Friedrichstraße 3, 3a, 3b
88633 Heiligenberg
Geschäftszeiten
Sie erreichen uns rund um die Uhr über folgende Email-Adresse: service@tmg-immo.de
Weiterhin erreichen sie uns zu unseren Geschäftszeiten unter folgender Telefonnummer: +49 178 8849065
- Mo – Fr
- 14:00 – 18:00
- Sa – So
- Geschlossen